Restnutzungsdauer und Nutzungsdauer

Restnutzungsdauer bzw. Nutzungsdauer: Wie hoch ist die Restnutzungsdauer einer Asbestfassade bei einem gebrauchtem Haus in Frankfurt?

Wir gehen Fragen zur Nutzungsdauer von Gebäuden im Verkehrswertgutachten nach.

Im Bereich des geschäftlichen Vermögens geht es aus steuerlichen Gründen oft um die Fragen der Nutzungsdauer von Gebäuden.

Wenn die Restnutzungsdauer kurz ist, so können Sie gewerblich das Gebäude kürzer abschreiben. Dies macht Sinn, um Steuern zu sparen.

Nutzungsdauer Erklärung für Laien

Die Frage ist, ob ein Gebäude nach längerer Nutzungsdauer verschwinden kann? Nein, logischerweise nicht. Ein Gebäude bleibt immer stehen. Schauen Sie sich ihre Umgebung an. Dann werden Sie genügend alte Gebäude finden. Das Probleme während der Nutzung ist immer die permanente Instandsetzung.

Die Steine des Gebäudes werden niemals kaputt gehen, solange das Gebäude trocken bleibt.
Im Laufe der Nutzung können jedoch verschiedene bauliche Anlagen defekt werden:

  • Nach 15 bis 20 Jahren ist in der Regel eine neue Heizung nötig.
  • Nach 10 Jahren möchte Ihnen die Fenster Industrie neue 3 Scheiben-Fenster verkaufen. Fenster halten in der Regel 20 bis 40 Jahre, bei guter Pflege.
  • Nach fünf Jahren haben Sie die ersten Reparaturen an der Sanitärinstallation.
  • Nach 30 bis 40 Jahren machen sie auf jeden Fall die Bäder wieder neu.
    Eine Fassade streichen Sie Sie alle 10 Jahre.

Für gewöhnlicher Wohngebäude sind Nutzungsdauern von 60 bis 100 Jahren normal.
Aber auch danach können Sie diese Gebäude wieder sanieren. Schauen Sie auf unsere wunderschönen Jugendstilhäuser in den Innenstädten. Sie sind in der Regel 120 Jahre alt.

Restnutzungsdauer Asbestfassade Nutzungsdauer Asbestbekleidung Frankfurt

Restnutzungsdauer für Gewerbe:

In der Industrie gibt es gewöhnlich kürzere Zyklen für die Instandsetzung von Gebäuden.
Normalerweise werden Häuser in 50 Jahren abgeschrieben. Üblich ist das bei 90% aller baulichen Anlagen
Dies ist die normale Herangehensweise für das Finanzamt ihre gewerblich genutzten Gebäude.

Es kann aber sein dass sie nach 15 Jahren eine Fabrik abreißen müssen. Die Technologie ist voran geschritten und Sie brauchen einfach ein neues Bauwerk mit neuer Technologie. Dementsprechend muss man das vorhandene Gebäude bereits in 15 Jahren abschreiben. Das kann das Finanzamt anders sehen. Aber aus gutachterlicher, technologischer, sowie steuerlicher Sicht kann es Gründe für einen Abriss geben. Genau das wird im Gutachten erläutert. Das Finanzamt möchte gern Ihre Betrachtungsweise verstehen.

Ebenso falls Sie Schadststoffe Wie PCB oder Asbest finden, so überlegen den Abriss und Neubau.

Dabei werden die neuen Regeln zur Wertermittlung für Immobilien angewendet. Am 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung in  (Immowert V) Gesetz geworden.
Wir arbeiten bereits danach in der Übergangszeit bis 2024.

Einige steuerliche Betrachtungen zur Afa (Abschreibung) finden Sie hier:

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Benötigen Sie eine professionelle Beratung zur Restnutzungsdauer?

Ihr freier Verkehrswertgutachter Lars Kuntz, Hausbewertung, ebenso Wertbestimmung.

Adresse:

Verkehrswertgutachter Lars Kuntz
Ottostrasse 4
63785 Obernburg am Main

Schriftliche Anfragen zum Preis sind bei uns immer kostenlos.