Haftung Verkehrswertgutachter L. Kuntz

Haftung-Haftungsbeschränkungen-Haftungsausschluss

Der Auftraggeber (AG) verpflichtet sich, alle diejenigen Informationen über das zu begutachtende Objekt bereitzustellen, welche der Sache dienen können. Bitte liefern Sie soweit Ihnen möglich: Expose, Bodenwert, Bautagebuch, Baustoffe, Vorschäden, Auftrag, Vertrag, ebenso alte Leistungsverzeichnisse & das Baualter.

Der Auftragnehmer (AN) haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch eine mangelhafte Ausarbeitung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.

Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche und die gesamtschuldnerische Haftung werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind maximal auf 5.000 € begrenzt.
Vermögenschadensansprüche sind entsprechend den geltenden Regelungen versichert.

Die Begehung erfolgt durch einfache Inaugenscheinnahme nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei werden kaum zerstörende Prüfungen vorgenommen, um den Zustand der Konstruktion genau zu ermitteln.
Werden zerstörende Prüfungen vorgenommen, so übernimmt der AG bzw, der Kunde die Bauteilschließung bzw. Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
Somit können nicht alle Aussagen über verdeckte Mängel getroffen werden. Für verdeckte Mängel wird die Haftung ausgeschlossen.

Haftung für nicht freigelegte Bauteile

Ein Ortstermin bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Tag des Ortstermins. Bitte beachten Sie die nicht freigelegte Bauteile. Dazu gehören Abdichtungen (Feuchteschutz) & Wärmedämmung (Wärmeschutz), ebenso Auflager & Verbindungsmittel (Statik). Für nicht labormäßig untersuchten Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen können wir ebenso nicht haften. Dazu gehören unbekannte Betongüten, Steinsorten, sowie verdeckt liegende Isolierungen. Auf die Einschaltung eines Baustofflabors wurde hingewiesen.

Ein Gutachten kann mündlich oder schriftlich erstellt werden. Das sollte als Vereinbarung per Mail bestätigt werden.

Der Geltungsbereich des Gutachten gilt nur für den angegeben oder beauftragten Zweck und nur für den AG. Insbesondere eine beabsichtigte spätere Weitergabe an Dritte bzw. Verwendung meines Gutachtens durch Rechtsanwälte bedarf in der Regel eine kostenpflichtige Erweiterung: z.B. angepasste Kostenermittlung, Beweissicherung, Kostenvorschußklage bzw. Mediation.

Bitte beachten Sie auch unseren sorgsamen Datenschutz. Die Daten zu meiner Gutachter-Haftpflichtschaden- Versicherung bekommen Sie auf Anfrage.

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Ihr freier Verkehrswertgutachter Lars Kuntz, Hausbewertung, ebenso Wertbestimmung.

Adresse:

Verkehrswertgutachter Lars Kuntz
Ottostrasse 4
63785 Obernburg am Main

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